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   BGH, 04.04.2018 - 3 StR 644/17   

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https://dejure.org/2018,10770
BGH, 04.04.2018 - 3 StR 644/17 (https://dejure.org/2018,10770)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2018 - 3 StR 644/17 (https://dejure.org/2018,10770)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2018 - 3 StR 644/17 (https://dejure.org/2018,10770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Hang zum Konsum berauschender Mittel; Beeinträchtigung der Gesundheits-, Arbeits- und Leistungsfähigkeit; Beschaffungskriminalität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hangs zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln; Betrieb einer sog. Indoor-Cannabisplantage zum gewinnbringenden Verkauf des dadurch gewonnenen Marihuanas

  • rewis.io

    Annahme eines Hangs bei festgestellter Betäubungsmittelabhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hangs zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln; Betrieb einer sog. Indoor-Cannabisplantage zum gewinnbringenden Verkauf des dadurch gewonnenen Marihuanas

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 644/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 644/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
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